Informationen zur RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen
Was ist RSV?
Das Respiratorische Synzytische-Virus (RSV) ist ein Schnupfen-Erreger, der auch stärkere Atemwegsinfektionen machen kann. Er kann von harmlosen Erkältungssymptomen bis hin zu schweren Atemwegserkrankungen wie Bronchiolitis oder Lungenentzündung führen.
Säuglinge, Kleinkinder und Immunschwache kann es stark treffen. Besonders gefährdet sind Frühgeborene, Kinder mit chronischen Vorerkrankungen sowie Säuglinge unter sechs Monaten.
Typischerweise kommt er im Winter in einer starken Welle, ist jedoch vorher und nachher auch noch anzutreffen.
Schwere Infektionen betreffen zwar nur 1-2% der Neugeborenen, aber wenn alle innerhalb von 2-3 Wochen erkranken, gibt es in den Klinken oft keinen Platz mehr und schlecht atmende Kinder müssen über weitere Strecken (am Land) verlegt werden.
Was ist die Prophylaxe?
Seit fast 20 Jahren wird ein monoklonaler Antikörper (künstlich hergestellter Antikörper) zur Prophlaxe gegen RSV bei Risikofrühgeborenen und herzkranken Neugeborenen eingesetzt. Dieser musste im Winter fünf mal monatlich gespritzt werden. Es unterlag wegen der sehr hohen Kosten (Einzeldosis je nach Gewicht 800-2000€) einer strengen Indikationsstellung.
Seit 2 Jahren ist in Europa eine Antikörper, der nur einmal vor der Saison gespritzt werden muss und 5 – 6 Monate hält, wirtschaftlich verfügbar.
In einigen Ländern wurde der im letzten Winter bei allen Neugeborenen, die nach der RSV-Saison geboren wurden, gegeben. In Galizien (Spanien) wurde dies im Rahmen einer großen Studie überwacht. Es traten dort deutlich weniger schwere Fälle auf, deutlich weniger Krankenhausaufnahmen und fast keine Intesivaufnahmen mehr.
Jedoch macht man trotzdem die Infektion durch. Das ist wichtig, denn so hat der Körper eine Immunität in der nächsten Saison.
Wie ist die Deutsche Empfehlung?
Die ständige Impfkomission (STIKO) hat die einmalige Verabreichung der Passivimpfung für Säuglinge, die nach der RSV-Saison (in der Empfehlung: ab 1.4. ) geboren wurden, empfohlen.
Wenn die Mutter in der Schwangerschaft eine aktive RSV-Impfung erhalten hat, und keine Risikenbeim Säugling bestehen, wird die Prophylaxe nicht benötigt.
Das Gesundheitsministerium hat Mitte September die Übernahme der Passivimpfung durch die gesetzlichen Krankenkassen angeordnet.
Welche Vorteile bestehen?
Die Impfung kann die Infektion nicht verhindern, aber in den Untersuchungen die schweren Infektionen deutlich reduzieren (ca. 80%).
Welche Nebenwirkungen treten auf?
Die RSV-Prophylaxe ist gut verträglich. Das haben verschiedene Studien gezeigt. Nach der Verabreichung können Reaktionen an der Einstichstelle wie Schmerzen oder ein vorübergehender Ausschlag auftreten. Sehr selten könnte es zu allergischen Reaktionen auf den Wirkstoff kommen.
Als weitere Information der Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)