Liebe Patienten und Eltern
Aufgrund der aktuellen Situation mit COVID-19 haben wir wichtige Bitten zum Schutz Ihrer Kinder und Jugendlichen und Ihrem Schutz:
Bitte betreten Sie die Praxis nur mit FFP2-Maske, bei Kindern von 6 bis 15 Jahre reicht eine chirurgische Maske.
Bitte erscheinen Sie nur nach Vereinbarung (telefonisch, über die Webseite, die PraxisApp) in der Praxis. So können wir Gesunde, Kranke und Risikopatienten zeitlich trennen und so das Ansteckungsrisiko für alle minimieren.
Wir wissen, dass wir manchmal schwer zu erreichen sind, da viele Anrufe gleichzeitig die Leitungen blockieren. Bitte versuchen Sie es erneut nach 10 – 15 min.
Zum Schutz Ihrer und anderer Kinder bitten wir Sie nur mit den zu behandelnden Kindern bei uns in der Praxis zu erscheinen.
Je mehr unbeteiligte Kinder in der Praxis sind, umso größer ist das Ansteckungsrisiko für alle.
Wir wissen, dass dies logistisch sicherlich schwer ist, aber es erhöht die Sicherheit Ihrer Kinder.
Wir empfehlen weiterhin die Durchführungen von Vorsorgen und vor allem der Impfungen, insbesondere für die Kleinen. Denn nach epidemischen Infektgeschehen treten häufiger durch Impfung vermeidbare Folgeinfekte auf (Masern, Pneumokokken, Hämophilus influenzae B).
Sollte vor dem Termin zur Impfung oder Vorsorge Infektzeichen aufgetreten sein, bitte informieren Sie und vorab schon zur Risikoabschätzung.
Wenn Sie nur eine Frage haben oder ein Medikament brauchen, verwenden Sie doch unser Formular für Nachricht oder Rezeptanfrage unter Anfragen im Menü.
Eine weitere Möglichkeit für uns, Informationen zu verteilen und für Sie, mit uns in Kontakt zu treten ist die PraxisAPP auf dem Smartphone.
Wir bieten derzeit auch Termine zur Telefonsprechstunde und in ausgesuchten Fällen zu einer Videosprechstunde an, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Wenn Ihr Kind in Quarantäne und symptomfrei ist und betreut werden muss, ist es uns nicht möglich, die Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes auszustellen. Hierfür ist eine Entschädigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesundschreibungen sind uns aus juristischen Gründen nicht möglich. Hier ist das Gesundheitsamt zuständig.
Ihr Praxisteam